Kooperation mit den zuständigen Leistungsträgern
Zur Verselbstständigung der Leistungsberechtigten erfolgen Kooperationen mit einer Vielzahl von Menschen.
Zur Verselbstständigung der Leistungsberechtigten erfolgt Kooperation mit:
- Angehörigen, Lebenspartnern,
- Betreuungsvereinen, Einzelbetreuern wie auch ehrenamtlichen Mitarbeitern, Tagesstätten,
- Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen,
- Arbeitgebern,
- Behandelnden Haus- und Fachärzten,
- Sozialpsychiatrischen Diensten der Kreise oder der kreisfreien Städte,
- Psychiatrischen Kliniken,
- Krankenhäusern,
- Ambulanzen,
- Beratungsstellen,
- Therapeuten,
- Vermietern bzw. Mietgesellschaften und
- Ämtern und Behörden.
Die Grundsätze des Datenschutzes und der gesetzlichen Schweigepflicht werden natürlich berücksichtigt.